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Wettbewerb

Ausschreibung für wissenschaftlich-forschungsbezogene Stipendien
der Anneliese-und-Mieczysław-Koćwin-Stiftung
für das Jahr 2026

Der Stiftungsrat der Anneliese-und-Mieczysław-Koćwin-Stiftung schreibt mit Wirkung zum20. Januar 2026 einen Wettbewerb um wissenschaftlich-forschungsbezogene Stipendien ausden Bereichen der Wissenschaften aus:

1. der Geistes- und Sozialwissenschaften;
2. der Medizin- und Gesundheitswissenschaften;
3. der exakten und naturwissenschaftlichen Disziplinen;
4. aus dem Bereich der Kunst.

Der Wettbewerb richtet sich an Personen, die an einer Hochschule oder an einemwissenschaftlichen Institut studieren oder eine Doktorarbeit vorbereiten, um den Magister- oder Doktortitel zu erlangen, sowie an wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Stipendiatinnen oder Stipendiaten können ausschliesslich natürliche Personen werden, die das21. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Vergabe des Stipendiums das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Das Stipendium in der Höhe von maximal CHF 2.000,00 (pro Monat) wird im Rahmen des Wettbewerbs zur Durchführung eines wissenschaftlich-forschungsbezogenen Projekts in der Schweiz vergeben. Der Finanzierungszeitraum, innerhalb dessen das Stipendium gewährt undausgezahlt wird, beträgt maximal 12 Monate.

Die Stipendien werden vom Stiftungsrat entsprechend den satzungsmässigen Zielen der Stiftung im Wege eines Wettbewerbs vergeben, dessen Ablauf in der „Ordnung über dieVergabe wissenschaftlich-forschungsbezogener Stipendien durch die Anneliese-und-Mieczysław-Koćwin-Stiftung“ festgelegt ist.

ANTRAG AUF EIN STIPENDIUM

Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist das Ausfüllen des Stipendienantragsdurch die Kandidatinnen und Kandidaten, die die Teilnahmevoraussetzungen des Wettbewerbs erfüllen.

Das Antragsformular ist auf der Website der Stiftung verfügbar:
https://www.kocwin-foundation.eu/pl/

Der Stipendienantrag ist innerhalb von 90 Tagen ab dem 20.01.2026, d. h. bis zum20.04.2026, in folgendem Verfahren einzureichen:

Die Kandidatinnen und Kandidaten übermitteln den ausgefüllten und eingescanntenStipendienantrag zusammen mit den erforderlichen Anlagen per elektronischer Post in Form einer E-Mail-Nachricht an die E-Mail-Adresse der Stiftung:
kocwin.foundation@gmail.com

Nach Ablauf der Antragsfrist eingereichte Anträge sowie unvollständige oder nichtunterzeichnete Anträge bleiben unberücksichtigt. Die Bewertung der Anträge im Rahmen des Wettbewerbs erfolgt durch die Wettbewerbskommission. Ihr gehören zwei Vertreter des Stiftungsrates, ein Berater der Stiftung, der das Polnische Sozial- und Kulturzentrum in London vertritt, sowie ein Mitglied an, das das wissenschaftliche Umfeld repräsentiert (eineselbständige wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. ein selbständiger wissenschaftlicherMitarbeiter mit dem Titel Professor).

Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kandidatinnen undKandidaten ist die Anneliese-und-Mieczysław-Koćwin-Stiftung. Der Kontakt mit demVerantwortlichen ist über die E-Mail-Adresse kocwin.foundation@gmail.com möglich. Diepersonenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung der satzungsmässigenAufgaben der Stiftung verarbeitet. Der Verarbeitung unterliegen die aus dem Stipendienantragsowie aus den diesem beigefügten Dokumenten gewonnenen Daten.

Empfänger der personenbezogenen Daten der Kandidatinnen und Kandidaten sindausschliesslich Stellen, die auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften zum Erhaltpersonenbezogener Daten berechtigt sind, sowie bevollmächtigte Mitarbeitende oder Anbietertechnischer und organisatorischer Dienstleistungen zugunsten der Stiftung. Diepersonenbezogenen Daten der Kandidatinnen und Kandidaten werden bis zum Einlegen einesWiderspruchs oder bis zum Ablauf der Archivierungspflicht gespeichert. Die Kandidatinnenund Kandidaten haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenenDaten zu verlangen, das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogenerDaten und das Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Gleichzeitig versichert die Stiftung, dass gegenüber den Kandidatinnen und Kandidaten keineautomatisierten Entscheidungen getroffen werden und dass ihre Daten keiner Profilierungunterliegen.

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